Autismus: Freiheitsbeschränkung für Christian T.

Eine stabile Bezugsperson, nicht zu viel Abwechslung beim Personal, ein genauer Wochenplan, vorhersehbare Situationen und wissen, was auf ihn zukommt. Solche und ähnliche Bedürfe haben Menschen mit autistischen Wahrnehmungen. Auch Christian T. braucht einen geregelten, strikt geplanten Tagesablauf, auf kleinste Irritationen reagiert er mit massivem, autoaggressivem Verhalten. Dabei schlägt sich Christian T. selber ins Gesicht und auf den Kopf, sodass er mittlerweile zu erblinden droht. Durch die entsprechende Einzelbetreuung und einer 1:1 Begleitung werden solche Ausbrüche weniger. Die derzeitigen Einsparungen verhindern es, Christian T. weiterhin eine Einzelbegleitung zu ermöglichen. Individuelle Bedürfnisse –wie z. B. dann hinauszugehen, wenn er es möchte – können in der Gruppe nicht mehr befriedigt werden. Dass mehrere Personen mit nur einer Betreuungsperson das Haus verlassen, um Freizeitaktivitäten nachzugehen, wäre zu gefährlich. Eine individuelle, bedürfnisorientierte Begleitung kann nicht mehr angeboten werden. Die Folgen sind Freiheitsbeschränkungen und verstärkter Einsatz von Medikamenten.